Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht betreibe ich zwischenzeitlich die Vertretung meiner Mandanten ausschließlich in Strafsachen.

Anders als zahlreiche Kollegen betreibe ich Mandate im Strafrecht nicht neben anderen Rechtsgebieten noch „so nebenher“.

Ich bin der Ansicht, dass die strafrechtliche und insbesondere die strafprozessuale Materie in den letzten 20 Jahren derart komplex geworden ist, dass man als Rechtsanwalt - sofern man den Beruf des Strafverteidigers ernsthaft betreiben und für seine Mandanten vernünftige Ergebnisse erzielen will - strafrechtliche Mandate nicht unter „ferner liefen“ betreiben kann.

Ich vertrete Ihre Interessen mit dem erforderlichen Zeitaufwand gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten - und zwar bundesweit.

Mein Rat: kommen Sie in einer Strafsache rechtzeitig zu mir. Denn schon im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den weiteren Gang des Verfahrens gestellt. Warten Sie nicht ab, bis Sie die Anklageschrift erhalten, sondern kommen Sie bereits nach Erhalt der polizeilichen Vorladung zu mir. Möglicherweise lässt sich ein Hauptverfahren im Gerichtssaal vermeiden.

Sind Sie mit einem Strafbefehl nicht einverstanden? Ich lege Einspruch für Sie ein und kümmere mich um das weitere Verfahren. Gleich nachdem ich die Akten eingesehen habe, kläre ich Sie über die weiteren Möglichkeiten auf.

Hat man Ihnen einen Bußgeldbescheid zugestellt? Kommen Sie bitte rechtzeitig innerhalb der 2-Wochen-Frist zu mir, damit rechtzeitig Einspruch eingelegt werden kann.

Ich führe Ihr Berufungs- und Ihr Revisionsverfahren durch, und zwar bei allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland sowie beim Bundesgerichtshof. Bitte werfen Sie in diesem Zusammenhang einen Blick in die Rubrik „Veröffentlichte Entscheidungen“, dort finden Sie einen Querschnitt der von mir erstrittenen Urteile und Entscheidungen, welche wegen grundsätzlicher Bedeutung in der Fachliteratur veröffentlicht worden sind.

Sprechen Sie mit mir, wenn einer Ihrer Angehörigen Beistand in Vollzugs- und Vollstreckungssachen benötigt.


Jugendstrafrecht:

Hat Ihr Kind eine Dummheit gemacht, die strafrechtlich geahndet werden soll? Machen Sie sich keine Sorgen, die meisten Verfehlungen sind altersspezifisch. Ich bin Ihr Ansprechpartner im Jugendstrafrecht. In diesem Bereich kann - noch mehr als im Erwachsenenstrafrecht - bereits im Vorverfahren sehr viel unternommen werden, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden.


Zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche:

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche (oder die Abwehr derselben) betreibe ich zwischenzeitlich nur in Form sogenannter Adhäsionsverfahren, also eingebettet in das zugehörige Strafverfahren, in welchem auch der strafrechtliche Vorwurf zu klären ist.

Mandate aus anderen Bereichen des Zivilrechts oder gar aus anderen Rechtsgebieten wie Sozial- und Verwaltungsrecht übernehme ich aus den oben ausgeführten Überlegungen mittlerweile nicht mehr.